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Gerechtigkeit - Darüber lässt sich streiten!

 

Jeder Mensch hat eine eigene Vorstellung, was Gerechtigkeit sei.
In seiner eigenen Vorstellung von Gerechtigkeit erlebt jeder Mensch sich selbst als gerecht.


Falls er einem anderen Menschen einen Schaden zugefügt hat, wird er sich als durch bestimmte Umstände entschuldigt bzw. sogar gerechtfertigt wahrnehmen.

Die Vorstellungen von Gerechtigkeit haben wir uns in unserer Kindheit angeeignet, sie sind daher intuitiv und nicht an Rechtsnormen gebunden.

 

Wenn alle Akteure zwar davon ausgehen, dass jeder sein Eigeninteresse verfolgt, wenn dies aber als selbstverständlich angesehen wird, gibt es zwar Konkurrenz und Kampf zwischen Konkurrenten, aber die Konflikte bleiben friedlich (sportlich), so lange das Handeln der Anderen als legitim angesehen wird. Niederlagen können schwierig zu verkraften sein, aber sie lösen keine Empörung aus, die den Konflikt eskaliert.


Man ärgert sich, wenn man überzeugt ist, die andere Partei hat geltendes Recht, Verträge, moralische Standards oder andere Gerechtigkeitsnormen verletzt.

Auf Märkten entsteht z.B. Empörung, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, wenn der vereinbarte Preis nicht eingehalten wird, wenn Täuschung über die Qualität unterstellt wird, oder wenn eine Partei eine Notlage oder das Unwissen eines Anderen ausnutzt. In Sport und Spiel entsteht Empörung bei Verstößen gegen die Regeln des Spiels oder der Fairness.

 

Die Empörung entsteht nicht nur bei unmittelbar Betroffenen, sondern auch bei solchen Personen(-gruppen), die sich mit der von der Ungerechtigkeit betroffenen Person identifizieren und/oder mit ihr mitfühlen, oder wenn das eigene Volk oder die eigene Gruppe als ungerecht benachteiligt angesehen wird.

 

Gerechtigkeit ist ein Bewertungsmaßstab, der an viele soziale Verhältnisse angelegt wird, an soziale und gesellschaftliche Ordnungen, an Verfahrensweisen in Entscheidungsprozessen und an positive und negative Sanktionen.

Soziale Verhältnisse werden als gerecht angesehen, wenn alle bekommen, was ihnen gebührt, aufgrund dessen, wer sie sind, aufgrund dessen, was sie getan haben, oder aufgrund dessen, was sie vereinbart haben.

 

Gleichheit

 

Immer wieder wird die Gleichheit als Gerechtigkeitskriterium angelegt, z.B. "Gleiches Recht für alle." Gleichheit hat allerdings verschiedene Bedeutungen.

Bei Verteilungen von beliebig aufteilbaren Gütern könnten alle in gleicher Weise bedacht werden. Wer sind "alle"? Alle Menschen, alle Staatsbürger, alle Familienmitglieder, alle Berechtigten?

 

Wer sind die Berechtigten und weshalb sind sie berechtigt?

 

Sollen alle gleich bedacht werden - die Mitglieder und die Nichtmitglieder eines Systems, die Faulen wie die Fleißigen, die Bedürftigen wie die Wohlhabenden - oder sollen Unterschiede berücksichtigt werden? Die Berücksichtigung von Unterschieden bedeutet nicht, dass das Gleichheitsprinzip als Idee aufgegeben wäre, sondern nur, dass nicht alle unterschiedslos in gleicher Weise bedacht werden, es bedeutet nur noch, dass alle Gleichen gleich bedacht werden, und alle Ungleichen ungleich.


Die ethische Auseinandersetzung mit Gerechtigkeit beginnt mit der Ausgangsfrage, ob und welche Ungleichheiten zu berücksichtigen sind: ungleiche bisherige Leistungen, ungleiche Bedürftigkeiten (materielle Notlagen, Krankheiten, Behinderungen etc.), ungleiches Alter, Geschlecht, ungleiche Zugehörigkeit (Staatsangehörigkeit, Mitgliedschaft in einem Betrieb), ungleiche Dauer der Mitgliedschaft (Seniorität), ungleiche bisher erhaltene Vorteile, bisher übernommene Lasten etc.

 

 

Verteilungsgerechtigkeit

 

Was soll verteilt oder entzogen werden?

 

Grundsätzlich kann die Verteilung von materiellen Gütern, von Rechten und Pflichten, von Lasten (z.B. Steuern), Verlusten (z.B. von Arbeitsplätzen), Risiken (z.B. Gesundheitsrisiken) und Merkmalen (Intelligenz, Schönheit, Gesundheit) bewertet werden.

 

In welcher sozialen Einheit soll die Verteilung hinsichtlich ihrer Gerechtigkeit bewertet werden?

 

Ist z.B. der in einem Land erwirtschaftete Wohlstand auf die Bevölkerung des Landes zu verteilen oder soll die Weltbevölkerung daran teilhaben? Sind die Gewinne eines Unternehmens auf die Anteilseigner aufzuteilen oder sind die Betriebsangehörigen und der Staat zu beteiligen? Wer hat die Kosten von Umweltschäden durch Industrieanlagen zu tragen: die Unternehmen, die Allgemeinheit, die künftigen Generationen?

 

Nach welchen Prinzipien wird die Gerechtigkeit von Verteilungen bewertet?

 

Möglich sind: Gleichverteilung, Aufteilung von Gütern, Rechten und Positionen nach erbrachter Leistung, Aufteilung von Ressourcen nach Leistungsfähigkeit (z.B. können den Leistungsfähigsten mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um den allgemeinen Wohlstand zu mehren), Aufteilung nach Bedürftigkeit (z.B. bei Zuteilung von Wohnraum), Aufteilung nach Mitgliedschaft und Seniorität der Mitgliedschaft, Aufteilung nach Status (z.B. erhalten bei prozentual linearen Lohnerhöhungen die Besserverdienenden immer höhere Zuschläge in absoluten Zahlen als die weniger gut Verdienenden, im Prinzip der Steuerprogression werde die Besserverdienenden dementsprechend mehr belastet).

 

Vergeltungsgerechtigkeit und Wiedergutmachung

 

Was soll vergolten oder wiedergutgemacht werden? Bei vergeltender Gerechtigkeit geht es um das Verhältnis von Verdienst und Anerkennung, von Schuld und Strafe. Hier spielt die Verantwortlichkeit der Akteure eine besondere Rolle: Nur wer verantwortlich für sein Handeln oder Unterlassen gemacht werden kann, kann anerkannt werden oder Schuld zugesprochen erhalten.

Welche Gerechtigkeitsprinzipien werden angelegt?

Prinzip der Verhältnismäßigkeit:
Dieses Prinzip gilt allgemein sowie auch im Strafrecht. Die Strafe muss zur Schuld eines Täters in einer plausiblen Verhältnismäßigkeit stehen. Ebenso müssen Lob und Anerkennung verhältnismäßig zu den Verdiensten einer Person sein, ob diese nun als Leistung oder als Bemühung um Leistung verstanden werden.

Vorausgegangene Taten:
Wiederholungstäter werden härter bestraft als Ersttäter, die gute Tat eines notorischen Sünders wird eher als Ausgleich voriger Sünden denn als Anlass zu besonderer Anerkennung angesehen.
Wiedergutmachung: Versucht ein Täter, den von ihm verursachten Schaden wieder gut zu machen (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich), so wird dies als strafmildernd berücksichtigt.
Fazit
Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, muss man herausfinden, welches Gerechtigkeitsprinzip er vertritt und welches Bedürfnis dahinter liegt.
Es ist deutlich geworden, dass alle Menschen, abhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status, ihrer Bildung und ihren Möglichkeiten, sich selbst zu verwirklichen, andere Gerechtigkeitsvorstellungen verinnerlicht haben, und dass sich die Verwirklichung bzw. Befriedigung der einzelnen Vorstellungen durchaus widersprechen können.
Viele, die von Gerechtigkeit reden, meinen etwas Verschiedenes.
Diesen Konflikt aufzulösen, kann und soll im Einzelfall (z.B. in der Mediation) gelingen, doch aufgrund der Unterschiedlichkeit der Menschen, der Völker, der Ressourcen, der klimatischen Bedingungen kann es keine Gerechtigkeit geben, die von allen gleich verstanden wird.
Daher gibt es keine gleiche Gerechtigkeit für alle.


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