Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftragsvergabe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf Werke/Dienstleistungen im Bereich Text, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Beratung und Internet.

(2) Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages (mündlich oder schriftlich), soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

(3) Der Auftrag ist im Zweifelsfall dann rechtsverbindlich erteilt, wenn eine der folgenden Situationen eingetreten ist:
a) Ich habe mündlich oder schriftlich einen Auftrag bestätigt.
b) Der Auftraggeber hat mündlich oder schriftlich ein Angebot von mir angenommen.
c) Mir wurden Textvorlagen, sonstige Arbeitsunterlagen bzw. vertrauliche Zugangsdaten übermittelt.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit ich sie schriftlich anerkannt habe. Dies gilt auch, wenn ich den Geschäfts- und / oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen habe.
 
§ 2 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

(1) Soweit nicht anders vereinbart wurde, rechne ich meine Leistungen (und ggf. meiner Partner) auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand ab.

(2) Pauschalen sind so lange verbindlich, wie der prognostizierte Leistungsumfang gleich bleibt. Ich verpflichte mich, mitzuteilen, falls der kalkulierte Arbeitsaufwand um mehr als 25% überschritten wird. Wenn jedoch der Auftraggeber nach Auftragserteilung und im Laufe der Entwicklung des Werkes konzeptionelle oder inhaltliche Änderungen wünscht, ist der dadurch entstehende Mehraufwand auch dann nach Stundensatz zu berechnen, falls für den Gesamtauftrag eine Pauschale festgesetzt war.

(3) Fremd- und Nebenkosten – z.B. für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Material, Kopien, Versand, Kuriere etc. – werden gesondert vergütet bzw. sind als Auslagen zu erstatten, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Wenn der Auftrag nicht zustande kommt, kann ich für durchgeführte Besprechungstermine und Briefings, geleistete Vorarbeiten und konzeptionelle bzw. strategische Vorschläge eine Pauschale von netto EUR 130,00 erheben.

(5) Wenn ich im Vorfeld der Auftragserteilung eine (telefonische) Besprechung mit einem vom Auftraggeber ausgewählten Dritten führen muss, berechne ich den hierfür erforderlichen Zeitaufwand zu einem Stundensatz von EUR 67,-. Dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

(6) Wenn der Auftraggeber den Auftrag vor Abschluss des vertraglich vereinbarten Umfangs beendet, sind alle bis dahin bereits abgenommenen Leistungen bzw. Teilergebnisse (Logos, Typogramme, Flyer o.ä.) nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

§ 3 Nutzungsrechte, Abnahme

(1) Der Auftraggeber darf die ihm überlassenen Dienstleistungen nach vollständiger Bezahlung vollumfänglich wie eine eigene geistige Schöpfung nutzen, bearbeiten und verändern. Er ist berechtigt, seinen Kunden und Partnern Nutzungsrechte an den Texten einzuräumen, ohne dass ich finanziell beteiligt werde. Das geistige Eigentum an Texten und Konzeptionen verbleibt jedoch bei mir.

(2) Wenn der Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Headlines, Motti etc.) später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen nutzt, kann ich die Vergütung für die Nutzung dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung stellen bzw. die Differenz verlangen zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten.

(3) Arbeitsergebnisse sind dann abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise nutzt oder die Abnahme erklärt. Wenn innerhalb einer zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber mir eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

(4) Ich behalte mir vor, eigene kreative Arbeiten, die ich für den Auftraggeber erstellt habe, mit Nennung des Auftraggebers für meine Eigenwerbung zu verwenden.
 
§ 4 Zahlungsweise

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 200,00 können für einzelne Projekte Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu verlangen. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.
 
§ 5 Haftung, Mitwirkung, Versand

(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Auftraggebers.

(2) Ich hafte dem Auftraggeber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ich hafte insbesondere nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Sie entfällt, sobald der Auftraggeber die Dienstleistungen bzw. Werke abgenommen hat.

(3) Ich hafte weder für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, noch für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist.

(4) Sofern ich notwendige Fremdleistungen in Auftrag gebe, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Deshalb hafte ich nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber mich von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(5) Sollte ich von Dritten wegen Gestaltung und / oder Inhalt des Arbeitsergebnisses in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Michaela Albrecht von jeglicher Haftung frei.
 
§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Erzhausen, Landkreis Darmstadt Dieburg.

(2) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Darmstadt.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.