Werbetexte/Internettexte für Heilpraktiker und (Geist-)Heiler -
Eingeschränkt von allen Seiten!
Internettexte für Menschen in Heilberufen müssen sehr viele Voraussetzungen erfüllen. Einerseits wollen Ihre Klienten erfahren, welchen Nutzen sie von Ihrer Arbeit haben. Andererseits dürfen Sie kein Heilversprechen abgeben - auch nicht als Heilpraktiker. Das ist keine leichte Aufgabe.
- Die Texte sollten zwar so geschrieben sein, dass der Klient sie gerne liest und die Informationen erhält, die er sucht.
- Aber: egal, ob Sie Heiler oder Heilpraktiker sind, Sie dürfen nach dem Heilmittelwerbegesetz keine Heilversprechen abgeben.
- Wenn Sie kein Heilpraktiker sind, dürfen Sie nicht einmal Heilbehandlungen anbieten (§§ 1 und 5 Heilpraktikergesetz). Darunter fallen alle Anwendungen, die Leiden oder Körperschäden heilen oder lindern sollen.
- Wenn Sie irgendwelche Behandlungen durchführen, dürfen Sie diese daher nur an gesunden Menschen anwenden.
- Wenn Sie Geistheiler sind, dürfen Sie nach der Geistheiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur rituelle Handlungen ausführen. (Hier mehr dazu...) Handauflegen ist nur deshalb erlaubt, weil der "billig und gerecht denkende" Patient nicht erwartet, durch Handauflegen gesund zu werden.
- Sie dürfen auf keinen Fall Erfolgsgeschichten veröffentlichen (gilt auch für HP).
- Sie dürfen keine Fotos abbilden, auf denen man Heilbehandlungen sieht (gilt auch für HP).
- Nur Heilpraktiker dürfen Medikamente verordnen - dies gilt auch für Bachblüten, Globuli und Heilsteine. Wenn Sie Ihren Klienten Edelsteine, Amulette oder dergleichen mitgeben, müssen Sie darauf hinweisen, dass diese nur einen rituellen Effekt haben.
- Wichtig ist, dass der Klient durch Ihre Behandlung nicht die Hoffnung bzw. die Erwartung hat, er könne sich den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker sparen.
Wenn Ihre Texte nicht absolut rechtsfest sind, droht die Gefahr einer Abmahnung oder eines Strafverfahrens. Auch eine Kombination ist natürlich möglich.
Lesen Sie bitte auch mein Protokoll der BGH-Entscheidung vom 22.06.2011. (Ich habe an der mündlichen Verhandlung als Zuschauerin teilgenommen.)
Lassen Sie Ihre Texte lieber von einer Fachfrau schreiben.
Ich habe bis vor einigen Jahren als Rechtsanwältin gearbeitet und bin daher mit der juristischen Denkweise vertraut.
Ich habe schon viel für Angehörige der Gesundheitsbranche getextet, daher habe ich mittlerweile Erfahrung darin, was man schreiben darf und was nicht.
Aber da ich die Anwaltszulassung zurückgegeben habe und auch keine Berufshaftpflichtversicherung mehr habe, übernehme ich keine Haftung für die Texte.
Lassen Sie alle Werbetexte juristisch überprüfen.
Ich arbeite mit Frau Dr. Anette Oberhauser zusammen, einer Fachanwältin für Medizinrecht. Ich empfehle, ale Ihre Werbetexte von ihr überprüfen zu lassen. Und zwar besonders, wenn Sie HeilerIn sind, aber auch, wenn Sie HeilpraktikerIn sind.
Dies ist wirklich gut angelegtes Geld.
Ein Strafverfahren ist teurer: es kostet viel Geld und Nerven.